Errichtung der Diktatur:
Seit dem Hitler Reichskanzler geworden war, wollte er die Demokratie abschaffen. Durch die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes" und die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" wurde dann auch die Versammlungsfreiheit, die Pressefreiheit und das Briefgeheimnis aufgehoben und sie erlaubten willkürliche Verhaftungen in der Zeit des Nationalsozialismus. Im kommendem Wahlkampf ließ er zahlreiche Gegner und Kommunisten verhaften, einschüchtern oder ermorden, dennoch schaffte es die NSDAP nicht zwei Drittel der Stimmen zu bekommen. Am 23 März wurde dann das Ermächtigungsgesetz wegen Straßenterror, illegalen Parlamentsausschluss aller KPD- und einiger SDP Abgeordneter und nachträgliche Annullierung der KPD zustande, welches ermöglichte, dass Regime für vier Jahre und Gesetze direkt erlassen werden können. Das NS-Regime schaltete die freien Gewerkschaften aus, verbot die SPD , erzwang die Selbstauflösung der übrigen Parteien und machte die NSDAP mit dem Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat zur einzigen Staatspartei. Im Juni 1934 befahl Hilter unter dem Vorwand eines angeblich geplanten Putschversuches von Ernst Röhm ungefähr 200 Konkurrenten oder Gegnern außerhalb und innerhalb der NSDAP töten. Am 1. August übertrug das Kabinett des Reichspräsidentenamt die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Reichskanzler Adolf Hitler. Die Kabinettssitzungen wurden immer weniger und 1938 fand die letzte statt. Schließlich bekam kein Minister mehr Zugriff zu Hitler (außer Göbbels und Speer), wenn sie keinen guten Kontakt zu seinen Truppenbefehlshabern hatten.
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